Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Nahwärme mit Hackschnitzel-Heizkraftwerk.

Falls sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wird, schreiben sie uns sehr gerne und wir werden versuchen sie hier zu beantworten und hier anonym zu veröffentlichen. 

Was ist Nahwärme?

Unter Nahwärme versteht man die gleichzeitige Wärmeversorgung mehrerer Gebäude durch eine zentrale Heizungsanlage.

Für die Versorgung soll ein Nahwärmenetz in unserem Dorf gebaut werden, das zu fast jedem einzelnen Wärmeabnehmer reicht. Das Netz endet im Kellerraum des Wärmeabnehmers mit einer Wärmeübergabestation, die den bestehenden Heizkessel und im Falle von Öl oder Gas, die dazugehörigen Tanks ersetzt. In das Nahwärmenetz kann grundsätzlich mit unterschiedlichsten Wärmeerzeugern Wärme eingespeist werden, z.B. aus einem zentralen Heizwerk mit Holz.

Was ist der direkte Vorteil?

Die Zusammenfassung vieler Einzelfeuerstätten zu einer Einheit sind sehr vorteilhaft, denn:

Zusammengefasste Einheiten erlauben den Einsatz teurer Technik wie z.B. hochwertiger Holzfeuerungsanlagen mit thermischen Solaranlagen, weil die Investition pro Anschluss wesentlich geringer als beim Einsatz dieser Technik in jedem Privathaushalt ist und sich zudem auf viele Schultern verteilt.

Mit der Nahwärmeversorgung wird ein preiswertes Heizsystem geboten, dass im Vergleich zu bspw. Heizölversorgungen in der Regel kostengünstiger ist. Weiterhin ist die Nahwärmeversorgung ein modernes System, das allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wieso Holz als Energieträger?

Die Verbrennung von Holz ist CO2-neutral. Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz wird eine beachtliche Menge Treibhausgasemissionen eingespart. Der Anschlussnehmer leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.

Die Beschaffung erfolgt regional!

Aber die vielseitigen Möglichkeiten der Wärmeeinspeisung machen die Nahwärme zukunftssicher, denn künftige technische Innovationen bei der Wärmebereitstellung können zentral genutzt werden und stehen dann sofort allen Wärmeabnehmern zur Verfügung.

 

Was sind weitere Vorteile?

Platzbedarf: Die Wärmeübergabestation ersetzt den Heizkessel und nimmt deutlich weniger Platz ein. Ferner entfällt die Brennstofflagerung im Haus. Der bisherige Tankraum wird also frei und es gibt keinen Öl-Geruch mehr im Haus.

Schornstein: Eine Kaminanlage ist nur noch für den von Ihnen evtl. weiterhin genutzten Zusatzofen nötig.

Wartung/Aufwand: Wartungsarbeiten werden primärseitig von der Bürgergenossenschaft übernommen. Der Wärmeabnehmer muss sich nicht um eine Heizungsmodernisierung oder Heizöllieferungen etc. kümmern. In diesem Zusammenhang sollte auch nicht vergessen werden, dass die Wärme mit heimischem Holz den Abfluss von Geld aus der Region in erdölliefernde Länder vermeidet.

Mitbestimmung: Mit einer Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft kann der Wärmeabnehmer aktiv im Vorstand oder Aufsichtsrat mitwirken oder in der Generalversammlung über Beschlüsse abstimmen.

Wie ist die Versorgungssicherheit? 

Ein Betreiber, Bsp. eine Bürgergenossenschaft, verpflichtet sich vertraglich zur Wärmelieferung. Betriebsstörungen werden von der Genossenschaft primärseitig beseitigt und bezahlt. Wartungsarbeiten werden ebenso von der Genossenschaft übernommen. Der Wärmeabnehmer hat deutlich weniger Aufwand. Der Geschäftsanteil pro Hausanschluss beträgt 6.000€.

Die Austauschpflicht aus § 72 des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstreckt sich dabei auf Anlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden. Deren Heizkessel müssen getauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Welcher Kesseltyp es ist, teilt ihnen ihr bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Außerdem sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist.

Zur Bestimmung und Prüfung der Austauschpflicht sollten sie ihren Heizungsinstallateur ansprechen.

 

 

Wieso eine Bürgergenossenschaft?

Wenn das Wärmenetz von einem Energieversorger, einer Energiegenossenschaft oder einem privatwirtschaftlichen Unternehmer betrieben wird, so kann und muss dieser einen Gewinn erwirtschaften.

Die Nahwärme Stubenberg möchte hierzu eine Bürgergenossenschaft gründen, damit ist gewährleistet, dass im Falle eines Gewinns, alle beteiligten Bürger über die Verwendung des Gewinns bestimmen. Bsp. Kann ein Gewinn zur Rücklagenbildung für zukünftige innovative Investitionen verwendet werden, oder an die Beteiligten ausbezahlt werden.

Die Heizkostenersparnis kommt damit ebenso in vollem Umfang den beteiligten Bürgern zugute.

Wir wollen autark und eigenverantwortlich mit unseren Ressourcen umgehen.

Welche Kosten entstehen beim Anschlussnehmer?  Anschlusskosten

Die Verbindung von der Übergabestation zur bestehenden Heizungsanlage ist vom Hauseigentümer zu tragen. Ebenso die Demontage des Heizkessels, den Tanks usw., sprechen sie dazu ihren Heizungsinstallateur an. Beachten sie, beim Umstieg von Heizöl auf Bsp. Hackschnitzel gibt es staatliche Förderungen.   

Welche Kosten entstehen beim Anschlussnehmer? Betriebskosten

Die Kostenstruktur folgt dem gleichen Prinzip wie bei einer Stromabrechnung. Der Anschlussnehmer zahlt neben den Anschlusskosten einen festen Grundpreis, der sich an der Anschlussleistung (vergleichbar mit der Leistung des Bestandskessels) orientiert, und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, der sich an dem Wärmemengenzähler an der Übergabestation orientiert.

Wir freuen uns wenn wir ihr Interesse wecken konnten, nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf. 

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